sumalu
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für Beratungs- und Schulungsleistungen (Version 1.1, Oktober 2025)

1. Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der sumalu GmbH (im Folgenden "sumalu GmbH") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von der sumalu GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungs- und Schulungsauftrages

2.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages (z.B. Workshop, E-Learning, Implementierungsberatung) wird im Einzelfall vertraglich in einem Angebot der sumalu GmbH festgelegt.

2.2. Die sumalu GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer, Partner) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die sumalu GmbH. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die sumalu GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Insbesondere wird der Kunde diese nicht mit ähnlichen Beratungs- oder Schulungsleistungen beauftragen, die auch die sumalu GmbH anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Kunden / Vollständigkeitserklärung

3.1. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen (z.B. Bereitstellung von Räumlichkeiten und Technik bei Inhouse-Workshops) ein dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2. Der Kunde sorgt dafür, dass der sumalu GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden. Dies gilt auch für alle Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

3.3. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und eine eventuell eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der sumalu GmbH von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und treffen alle Vorkehrungen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der von der sumalu GmbH beauftragten Dritten und Mitarbeiter zu verhindern.

5. Leistungserbringung und Berichtspflicht

5.1. Die sumalu GmbH erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

5.2. Bei Workshops, Schulungen und Webinaren gilt die Leistung mit deren Durchführung als erbracht. Bei Beratungsaufträgen erstattet die sumalu GmbH dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht nach den im Angebot vereinbarten Modalitäten.

5.3. Die sumalu GmbH ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei und handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.

6. Schutz des geistigen Eigentums und Nutzungsrechte

6.1. Sämtliche Urheberrechte an den von der sumalu GmbH und ihren Partnern geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Frameworks, Templates, E-Learning-Inhalte und Programme) verbleiben bei der sumalu GmbH.

6.2. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht, die zur Verfügung gestellten Werke ausschließlich für eigene, interne Zwecke zu verwenden.

6.3. Jede Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Werke an Dritte, auch in Teilen, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der sumalu GmbH untersagt.

6.4. Die Anfertigung von Bild- oder Tonaufzeichnungen (Videos, Fotos, Audio-Mitschnitte) der Workshops und Schulungen durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der sumalu GmbH strikt untersagt.

6.5. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die sumalu GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1. Die sumalu GmbH ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2. Dieser Anspruch des Kunden erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1. Die sumalu GmbH haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der sumalu GmbH beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3. Sofern die sumalu GmbH das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die sumalu GmbH diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1. Die sumalu GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

9.2. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.3. Die sumalu GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes getroffen worden sind.

10. Honorar, Zahlungs- und Stornobedingungen

10.1. Das Honorar richtet sich nach dem schriftlichen Angebot der sumalu GmbH. Die sumalu GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.

10.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist nach Leistungserbringung bzw. Rechnungslegung fällig.

10.3. Für gebuchte Workshops und Schulungen gelten folgende Stornobedingungen durch den Kunden:

10.4. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die sumalu GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1. Die sumalu GmbH ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.2. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist der Sitz der sumalu GmbH. Für Streitigkeiten ist das am Sitz der sumalu GmbH sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt zuständig.

13.3. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.